Körperschaftsteuer Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Gewerbesteuer Nächster Begriff: Einkommenssteuer
Ein zentrales Element des Steuersystems, das die Besteuerung von juristischen Personen regelt
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen, wie Kapitalgesellschaften (z.B. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Genossenschaften, Vereinen und anderen Körperschaften. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist die Körperschaftsteuer eine wichtige Einnahmequelle des Staates und eine zentrale Komponente des Steuersystems, das Unternehmen betrifft.
Grundlagen der Körperschaftsteuer
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Steuerpflichtige Körperschaften: Steuerpflichtig sind juristische Personen des privaten Rechts, wie Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, sowie bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit diese unternehmerisch tätig sind. Auch ausländische Körperschaften, die in Deutschland Einkünfte erzielen, unterliegen der Körperschaftsteuer.
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Steuerobjekt: Die Körperschaftsteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft erhoben. Das zu versteuernde Einkommen umfasst alle Einkünfte, die die Körperschaft innerhalb eines Geschäftsjahres erzielt hat, abzüglich zulässiger Betriebsausgaben und sonstiger steuerlicher Abzüge.
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Steuersatz: In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz derzeit (Stand 2024) 15% des zu versteuernden Einkommens. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer wird in Deutschland der Solidaritätszuschlag erhoben, der 5,5% der Körperschaftsteuer beträgt. Dadurch ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von rund 15,825%. Darüber hinaus fällt auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften in den meisten Gemeinden die Gewerbesteuer an, die zusätzlich zur Körperschaftsteuer erhoben wird.
Berechnung der Körperschaftsteuer
Die Berechnung der Körperschaftsteuer erfolgt in mehreren Schritten:
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Ermittlung des Einkommens: Zunächst wird das Einkommen der Körperschaft ermittelt, indem sämtliche Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Zu den Betriebseinnahmen zählen alle Erträge, die das Unternehmen erzielt, einschließlich Verkaufserlöse, Zinsen und Dividenden. Betriebsausgaben umfassen unter anderem Löhne, Mieten, Abschreibungen und Zinsaufwendungen.
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Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Von dem ermittelten Einkommen können bestimmte steuerliche Abzüge und Freibeträge, wie z.B. Verlustvorträge, abgezogen werden. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen.
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Berechnung der Körperschaftsteuer: Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Körperschaftsteuersatz von 15% angewendet, um die Körperschaftsteuer zu berechnen.
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Zuschlag: Auf die berechnete Körperschaftsteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben, der das Steueraufkommen um 5,5% erhöht.
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Gewerbesteuer: Zusätzlich zur Körperschaftsteuer müssen Unternehmen in Deutschland auch die Gewerbesteuer entrichten, deren Höhe von der Gemeinde abhängt, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Gewerbesteuer wird auf Grundlage des Gewerbeertrags berechnet und variiert je nach Hebesatz der Gemeinde.
Besonderheiten und Regelungen
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Verlustvortrag und Verlustrücktrag: Verluste, die ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr erleidet, können in das nächste Geschäftsjahr vorgetragen oder auf das vorherige Geschäftsjahr zurückgetragen werden. Dies ermöglicht es Unternehmen, ihre Steuerlast zu mindern, indem sie Verluste gegen zukünftige oder vergangene Gewinne verrechnen.
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Thesaurierung: In Deutschland unterliegen einbehaltene Gewinne von Kapitalgesellschaften (Thesaurierungen) der vollen Körperschaftsteuer. Eine spätere Ausschüttung dieser Gewinne an die Gesellschafter führt dann zur Abgeltungsteuer, wodurch eine doppelte Besteuerung von thesaurierten Gewinnen vermieden wird.
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Internationale Aspekte: Für international tätige Unternehmen gelten spezielle Regelungen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, die sicherstellen, dass Einkünfte, die im Ausland erzielt werden, entweder im Ausland oder in Deutschland, aber nicht doppelt besteuert werden.
Bedeutung der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle des Staates und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei. Gleichzeitig ist sie ein bedeutender Faktor für Unternehmen, da sie einen Teil ihres erwirtschafteten Einkommens an den Staat abführen müssen. Die Höhe der Körperschaftsteuer und die damit verbundenen Regelungen können Einfluss auf die Standortwahl von Unternehmen und ihre Investitionsentscheidungen haben.
Kritik und Diskussion
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Wettbewerbsfähigkeit: Kritiker argumentieren, dass hohe Körperschaftsteuersätze die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes beeinträchtigen können, da sie Unternehmen dazu verleiten könnten, ihren Sitz in Länder mit niedrigeren Steuersätzen zu verlagern.
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Steuervermeidung: Die Körperschaftsteuer steht im Fokus von Diskussionen über Steuervermeidung, insbesondere durch internationale Konzerne, die legale Methoden nutzen, um ihre Steuerlast zu minimieren, indem sie Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern.
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Steuergerechtigkeit: Befürworter eines stabilen Körperschaftsteuersystems betonen, dass Unternehmen angemessen zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur beitragen sollten, von der sie profitieren, und dass eine gerechte Verteilung der Steuerlast zwischen Unternehmen und Privatpersonen wichtig ist.
Fazit
Die Körperschaftsteuer ist ein zentrales Element des Steuersystems, das die Besteuerung von juristischen Personen regelt. Sie ist nicht nur eine wesentliche Einnahmequelle für den Staat, sondern beeinflusst auch das Verhalten von Unternehmen und ihre wirtschaftlichen Entscheidungen. Trotz ihrer Bedeutung wird die Körperschaftsteuer oft diskutiert, insbesondere in Bezug auf ihre Höhe, ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Fragen der Steuergerechtigkeit. Ein tiefes Verständnis der Körperschaftsteuer und ihrer Mechanismen ist daher sowohl für Unternehmen als auch für politische Entscheidungsträger von großer Bedeutung.