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Kinderfreibetrag Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Werbungskostenpauschbetrag Nächster Begriff: Sozialtransfers

Ein wichtiges Instrument der steuerlichen Familienförderung in Deutschland

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag im deutschen Einkommensteuerrecht, der dazu dient, das Existenzminimum eines Kindes sowie den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf steuerfrei zu stellen. Durch den Kinderfreibetrag soll das Einkommen der Eltern, das für die grundlegende Versorgung und Erziehung ihrer Kinder benötigt wird, von der Besteuerung ausgenommen werden. Der Kinderfreibetrag gehört zu den zentralen Instrumenten der steuerlichen Familienförderung in Deutschland.

Funktionsweise des Kinderfreibetrags

  1. Höhe des Freibetrags: Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

    • Existenzminimum des Kindes: Dieser Teil des Freibetrags soll sicherstellen, dass das grundlegende Existenzminimum des Kindes steuerfrei bleibt.
    • Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf: Dieser zusätzliche Freibetrag deckt die Kosten ab, die durch die Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes entstehen.

    Die Höhe des Kinderfreibetrags wird regelmäßig angepasst und liegt im Jahr 2024 bei insgesamt 8.388 Euro pro Kind und Jahr (5.640 Euro für das Existenzminimum und 2.748 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf). Dieser Betrag wird pro Kind hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt, sodass jeder Elternteil einen halben Kinderfreibetrag von 4.194 Euro in Anspruch nehmen kann.

  2. Anrechnung des Kinderfreibetrags: Der Kinderfreibetrag wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Das Finanzamt prüft dabei, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Eltern günstiger ist. Dies erfolgt durch den sogenannten Günstigerprüfung.

    • Günstigerprüfung: Das Finanzamt berechnet zunächst die Steuerersparnis, die sich aus dem Kinderfreibetrag ergibt, und vergleicht diese mit dem ausgezahlten Kindergeld. Wenn der steuerliche Vorteil des Kinderfreibetrags höher ist als das Kindergeld, wird der Freibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer abgezogen, und das bereits gezahlte Kindergeld wird als Vorauszahlung angerechnet. Ist das Kindergeld günstiger, verbleibt es bei der Kindergeldzahlung, und der Kinderfreibetrag wird nicht weiter berücksichtigt.
  3. Voraussetzungen: Der Kinderfreibetrag wird für Kinder gewährt, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dies betrifft minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in der Ausbildung befinden oder ein Studium absolvieren.

Auswirkungen auf die Steuerlast

Durch den Kinderfreibetrag wird das zu versteuernde Einkommen der Eltern reduziert, was zu einer geringeren Steuerlast führt. Die tatsächliche Entlastung hängt vom Einkommen der Eltern und ihrem persönlichen Steuersatz ab. In der Regel profitieren Eltern mit höherem Einkommen stärker vom Kinderfreibetrag, da ihr Steuersatz höher ist und somit die Steuerersparnis durch den Freibetrag größer ausfällt.

Für Eltern mit niedrigerem Einkommen kann das Kindergeld vorteilhafter sein, da es eine direkte, monatliche Zahlung darstellt, während der Kinderfreibetrag nur indirekt durch eine geringere Steuerlast wirkt.

Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sind zwei verschiedene Formen der steuerlichen Entlastung für Familien. Während das Kindergeld eine direkte, monatliche Zahlung ist, wirkt der Kinderfreibetrag als Steuerfreibetrag, der das Einkommen der Eltern mindert.

  • Kindergeld: Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und beträgt derzeit (2024) 250 Euro pro Monat und Kind. Es wird für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, unter bestimmten Bedingungen auch länger.

  • Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag hingegen wirkt sich auf die Höhe der Einkommensteuer aus. Er wird vor allem für Eltern mit höherem Einkommen von Bedeutung, da er in der Regel eine größere Steuerersparnis bietet.

Beispielrechnung

Nehmen wir an, ein Elternpaar mit einem gemeinsamen Einkommen von 80.000 Euro im Jahr hat zwei Kinder. Das Finanzamt würde zunächst die Steuerlast mit und ohne Kinderfreibetrag berechnen:

  • Ohne Kinderfreibetrag: Das zu versteuernde Einkommen beträgt 80.000 Euro.
  • Mit Kinderfreibetrag: Der Freibetrag für zwei Kinder beträgt 16.776 Euro (8.388 Euro pro Kind), sodass das zu versteuernde Einkommen auf 63.224 Euro reduziert wird.

Das Finanzamt würde dann die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag mit dem bereits gezahlten Kindergeld vergleichen und die günstigere Option wählen.

Fazit

Der Kinderfreibetrag ist ein wichtiges Instrument der steuerlichen Familienförderung in Deutschland. Er ermöglicht es Eltern, einen Teil ihres Einkommens steuerfrei zu stellen, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten ihrer Kinder zu decken. Durch die Günstigerprüfung wird sichergestellt, dass Eltern stets die für sie vorteilhafteste Form der Förderung erhalten, sei es durch den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld. In der Praxis profitieren insbesondere Eltern mit höherem Einkommen stärker vom Kinderfreibetrag, während für Familien mit niedrigerem Einkommen das Kindergeld oft die bessere Wahl ist.