Kick back Börsenlexikon Vorheriger Begriff: KGV, niedrigste Schätzung Nächster Begriff: Kleinaktionär
Ist ein Kick back in Deutschland erlaubt?
Kickback (=Rückvergütung) ist eine Art von illegaler Provision oder Bestechung, die in Geschäftsbeziehungen vorkommen kann. Ein Kickback ist eine finanzielle Belohnung, die an eine Person gezahlt wird, die in einer Position ist, um ein Geschäft oder einen Vertrag abzuschließen oder zu beeinflussen. Diese Person erhält eine Rückvergütung von einem Unternehmen oder einer anderen Partei als Gegenleistung für den Abschluss des Geschäfts oder für den Einsatz ihrer Position zum Vorteil der anderen Partei.
Kickbacks sind illegal und können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich Geldstrafen und Gefängnisstrafen für die beteiligten Parteien.
Auch in Deutschland sind Kick Backs illegal
Gemäß § 299 StGB ist die Annahme und Gewährung von Vorteilen, die einem Geschäftspartner oder Amtsträger angeboten werden, um ihn zu einem unredlichen Verhalten zu bewegen oder zu belohnen, strafbar. Sowohl derjenige, der den Kickback gibt, als auch derjenige, der ihn annimmt, können strafrechtlich verfolgt werden. Unternehmen und Geschäftspartner sollten sicherstellen, dass alle Geschäftsbeziehungen auf einer rechtmäßigen Grundlage basieren und frei von Korruption sind.
Als ein Kick-back wird eine Zahlung bezeichnet, die ein Vertragspartner an einen anderen zurück erstattet meist ohne dass die anderen Vertragspartner davon in Kenntnis gesetzt werden. Bei Finanzdienstleistungsunternehmen erhalten die Vertriebsorganisationen Provisionen von den direkten Produktanbietern, wie zum Beispiel den Investmentfonds, wenn sie deren Produkte verkaufen. Daneben existieren sogenannte Bestandsprovisionen, die aus den Anlagegebühren des Anlegers finanziert werden. Wird ein Teil dieser Bestandsprovision an die Vertriebsorganisation zurück geleitet, dann spricht man von einem Kick back. Beispiel: Zahlt ein Anleger für sein Anlagekapital von einer Millionen Euro ein Prozent Anlagegebühren, so führt die Kapitalanlagegesellschaft 0,2 Prozent, also 20000 Euro an die Vertriebsorganisation ab, weil diese den Vertrag herbei geführt hatte. In Deutschland muss auf diesen Tatbestand hingewiesen werden, da der Anleger ansonsten einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann. In Deutschland muss auf diesen Tatbestand hingewiesen werden, da der Anleger ansonsten einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann. In der Schweiz wird ein Kick back als Retrozezzion bezeichnet und ist ebenfalls nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anlegers möglich. |