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Kaufoptionsschein Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Kaufoption Nächster Begriff: Kaufpreisabsicherung

Wann macht der Käufer eines Kaufoptionsscheines Gewinn?

Ein Kaufoptionsschein (englisch: Call Option) ist ein verbrieftes Wertpapier, das ihrem Käufer das Recht einräumt, einen Basiswert zu einem vorher festgelegtem Preis, dem sogenannten Ausübungspreis, in einer bestimmten Bezugsfrist zu kaufen. Der Verkäufer ist bei Ausübung des Kaufoptionsscheines verpflichtet diesen Basiswert zu verkaufen. Dafür erhält er vom Optionskäufer eine Optionsprämie. Der Unterschied zu den an den Börsen und an den over-the-counter-Märkten gehandelten Optionen besteht darin, dass sie auch in kleineren Losgrößen gehandelt werden können. Der Käufer von einem Kaufoptionsschein wird diesen nur ausführen, wenn dessen Ausübungspreis unter dem Kassapreis des Basisobjektes liegt. Denn dann ist er In the Money und der Anleger erzielt einen Gewinn. Eine Ausübung lohnt sich nicht, wenn der Ausübungspreis höher ist als der Preis des Basisobjektes. Beispiel: Ein Anleger entschließt sich zum Kauf eines Kaufoptionsscheines auf eine Aktie. Der Ausübungspreis liegt bei 110 € und die Optionsprämie beträgt 5 €. Erreicht die Aktie kein Kursniveau über 110 €, verfällt der Kaufoptionsschein und der Anleger erleidet einen Verlust in Höhe von 5 €. Schließlich kann die Aktie günstiger am Kassamarkt erworben werden. Steigt hingegen die Aktie über 115 € auf beispielsweise 120 €, erzielt der Investor einen Gewinn. Dann kann er die Aktie auf Grund des Kaufoptionsscheines für 110 € kaufen und für 120 € am Kassamarkt verkaufen. Unter Berücksichtigung der Optionsprämie ergibt sich ein Gewinn von 5 €. Der erzielbare Gewinn ist bei einen Kaufoptionsschein theoretisch unbegrenzt. Je größer die Wertsteigerungen des Basiswertes sind, umso größer wird der Gewinn. Der Verkäufer muss demnach ein theoretisch unbegrenztes Verlustrisiko tragen.