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Kassahandel Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Kassageschäft Nächster Begriff: Kassakurs

Was bedeutet der Orderzusatz Kassahandel?

Der Kassahandel ist ein Segment des Börsenhandels, bei dem sämtliche Kassageschäfte mit sofortiger (in Deutschland zweitägiger) Erfüllung am Kassamarkt abgewickelt werden. Der Kassahandel erfolgt in den Marktsegmenten Einheitsmarkt, sowie im Variablen Handel. Die Handelszeiten im Kassamarkt sind börsentäglich von 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Im Gegensatz zum Kassahandel erfolgt im Terminhandel (im Segment Terminmarkt) die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt.