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Jahresabschluss Börsenlexikon Vorheriger Begriff: ISO Währungscode Nächster Begriff: Jahresbericht

Wozu sind Kaufleute handelsrechtlich verpflichtet?

Der Jahresabschluss ist eine periodische Erstellung und ist für alle Kaufleute handelsrechtlich vorgeschrieben. Bestandteile des Jahresabschlusses sind die Bilanz sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss zusätzlich um den Anhang und den Lagebericht ergänzen. Aus einem Jahresabschluss sollen sämtliche Schulden- und Vermögensverhältnisse klar hervorgehen. Der Jahresabschluss wird am Ende des Geschäftsjahres erstellt. Bei der Aktiengesellschaft innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Die Einzelheiten zum Jahresabschluss sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Der Jahresabschluss dient der Ermittlung des ausschüttbaren Gewinnes, der Rechenschaftslegung sowie als Grundlage für die Bemessung der Steuerbelastung. In anderen Rechnungslegungssystemen gibt es die Institution des Lageberichts nicht, äquivalent zum Jahresabschluss werden dazu häufig die Notes des US-GAAP-Abschlusses betrachtet. Diese haben allerdings eine andere Intention und Ausrichtung. In den notes sollen weniger weit vorausschauende Prognosen abgegeben werden.Die notes enthalten mehr Zahlenwerk, wie unter anderem eine Cash Flow Rechnung, Investitionskennzahlen, Renditekennzahlen, u.ä. Der Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften muss sich strengeren Regeln der Rechnungslegung unterwerfen, da die Aktionäre dadurch geschützt werden sollen (Prinzip des Gläubigerschutzes). In der deutschen Rechnungslegung gilt als wichtigstes Prinzip das Vorsichtsprinzip, welches mit dem Gläubigerschutz einhergeht. In USA und bei den internationalen Rechnungslegungsstandards, den IFRS (=International Financial Reporting Standards), ist die Informationsfunktion höher eingeschätzt, und es gilt das Prinzip der decision usefulness.