Cyberkrieg 2.0
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Was ist das Qualitätskriterium für Neuemissionen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger?
Die IPO Norm (IPO = Initial Public Offering = Börsengang/Neuemission) ist das Qualitätskriterium für Neuemissionen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Die IPO Norm besteht aus vier Forderungen an Börsenkandidaten und soll Anlegern bessere Informationsmöglichkeiten und noch bessere Transparenz bieten. Die IPO Norm soll eine ausgewogene Investitionsentscheidung ermöglichen, sie soll aber nicht selbst als Kauf- oder Zeichnungsempfehlung verstanden werden. Gesellschaften, die spätestens eine Woche vor dem Beginn der Zeichnungsfrist allen vier Anforderungen nachkommen, haben somit die IPO Norm ist dann erfüllt.