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Interimsschein Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Interest Nächster Begriff: Internationale Aktienfonds

Zu welchem Zweck wird ein Interimsschein ausgegeben?

Ein Interimsschein ist eine Urkunde, die direkt nach der Gründung von Aktiengesellschaften ausgegeben werden kann, noch bevor die Aktien fertiggestellt sind. Damit verbrieft ein Interimsschein seinem Inhaber das Recht, ihn später im festgelegten Verhältnis gegen Aktien tauschen zu können. Aus diesem Grund ist für den Interimsschein auch der Begriff Zwischenschein gebräuchlich. Besondere Relevanz erreichte der Interimsschein in Zeiten effektiver Aktienurkunden, da diese heute nur noch in den seltensten Fällen ausgegeben werden.