Insiderregeln Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Insiderinformationen Nächster Begriff: Insolvenz
Was ist Insidern verboten?
Die Insiderregeln in § 14 WpHG besagen, dass es Insidern verboten ist, so genannte Insidergeschäfte durchzuführen, d.h. für eigene oder fremde Rechnung Insiderpapiere zu erwerben oder veräußern. Auch die Mitteilung von Insidertatsachen an Dritte oder der Kauf- bzw. die Verkaufempfehlung von Insiderpapieren ist untersagt.