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Welche Informationen können das Geschehen an der Börse erheblich beeinflussen?

Laut § 13 WpHG sind Insiderinformationen konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen. Diese Insiderinformationen sind geeignet, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen.

Was können Insiderinformationen sein?

Beispiele für solche Ereignisse sind Übernahmeangebote, ein Forschungserfolg des Unternehmens, unerwartete Gewinnsteigerungen bzw. Großaufträge, ein unerwarteter Gewinneinbruch oder Überschuldung um nur einige wesentliche Indikatoren zu benennen.. In der 2004 neu gefassten Bestimmung des Wertpapierhandelsgesetzes wird klargestellt, dass das Durchführen von Insidergeschäften auf Grund der Insiderinformationen zu den strafbaren Insidergeschäften gehört. Unter den Begriff der Insiderinformation fallen auch präzise Informationen, die sich auf existierende oder mit einiger Gewissheit künftig eintretende Tatsachen beziehen.