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Inhaberklausel Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Inhaberaktien Nächster Begriff: Inhaberpapier

Was bedeutet die Inhaberklausel im Sparbuch?

Die Inhaberklausel, auf dem Inhaberpapier bedeutet, dass die dort verbrieften Leistungen dem jeweiligen Inhaber des Papiers zustehen. Diese Inhaberklausel besagt damit, dass das Recht durch Übertragung der (Wertpapier)- Urkunde weitergegeben werden kann. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist dazu ein Paragraf zu finden, der diesen Sachverhalt gesetzlich verankert, § 808 BGB.