IFA (Independent Financial Advisor) Börsenlexikon Vorheriger Begriff: IESE Nächster Begriff: Ifo-Geschäftsklimaindex
Wer darf sich als IFA Independent Financial Advisor bezeichnen?
Der IFA (Independent Financial Advisor) ist ein unabhängiger Finanzberater. Er gehört also keiner Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft an und garantiert seinen Kunden eine unabhängige Beratung. Der IFA versucht für seine Kunden individuell passende Finanzprodukte zu finden. Dabei kann er die gesamte Breite des Marktes nutzen, da er keine Produkte des eigenen Hauses verkaufen muss. Auch richtet sich die Bezahlung meist nicht nach dem verkauften Produkt, vielmehr arbeitet der Independent Financial Advisor auf fester Honorarbasis. Für die Ausübung des Berufes als Finanzberater ist eine bestandene Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer notwendig.