IAS (International Accounting Standards) Börsenlexikon Vorheriger Begriff: IAEA Nächster Begriff: IASB (International Accounting Standards Board)
Wie wird Transparenz und eine internationale Vergleichbarkeit der Kapitalmärkte erreicht?
Die Abkürzung IAS (International Accounting Standards) beinhaltet internationale Rechnungslegungsstandards, die kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichten, einen Konzernabschluss nach diesen Standards zu veröffentlichen. Die IAS wurden bis zum Jahr 2000 vom IASC (International Accounting Standards Committee), einer privatrechtlichen Organisation, entwickelt. Das IASC wurde jedoch 2001 in die IASC Foundation, mit dem IASB (International Accounting Standards Board) als Standardsetter neu organisiert, woraufhin auch eine Umbenennung der IAS in IFRS folgte. Die IAS sind jetzt in die IFRS (International Financial Reporting Standards) eingebettet und werden nur durch diese erweitert. Neben den IAS und IFRS umfasst das internationale Regelwerk des IASB die IFRIC (International Financial Reporting Interpretation Committee)-Interpretationen und die, der IFRIC-Interpretationen vorausgegangenen, SIC (Standing Interpretations Committee)-Interpretationen. Zusätzliche Verlautbarungen der IFRS sind das Rahmenkonzept (framework) und das Vorwort (preface). Ziel der IFRS und der IAS ist es, durch eine höhere Qualität der Finanzberichtserstattung, sowie durch eine höhere Transparenz und internationale Vergleichbarkeit, eine Verbesserung der Effizienz der Kapitalmärkte der EU zu erreichen. Sie dienen also nicht, wie im deutschen Recht des HGB (Handelsgesetzbuch), dem Gläubigerschutz, sondern sollen vielmehr Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens liefern. Die IAS gelten, genau wie die heutigen IFRS, als Prinzipien-basiert, sodass sie nicht für jeden speziellen Sachverhalt eine Regelung beinhalten, sondern lediglich grundlegende Prinzipien aufstellen, wie man bilanzielle Sachverhalte behandeln soll. Die IAS sind in englischer Sprache verfasst und in dieser Fassung auch verbindlich. Übersetzungen in andere Sprachen bergen oft die Gefahr von Auslegungsstreitigkeiten und können deswegen nur von der IASB beschlossen und durchgeführt werden.