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Ist eine Holding gesetzlich geregelt?

Eine Holding, auch Dachgesellschaft oder Holding-Organisation genannt, ist die Bezeichnung für eine Organisationsform einer Muttergesellschaft, die Kapitalbeteiligungen an mehreren, rechtlich selbstständigen Tochterunternehmen hält (englisch: to hold). Eine Holding stellt keine eigene Rechtsform dar. Der Begriff Holding hat sich im Laufe der Zeit in der Praxis etabliert, ist jedoch nicht gesetzlich definiert.

Die Holding besteht aus dem Mutterunternehmen und einer oder mehrerer Ebenen, rechtlich und organisatorisch selbstständiger Tochterunternehmen unter ihr. Ist das Konzept der einheitlichen Leitung (einheitliche Leitung und Mehrheit nach §271 HGB) oder das Kontrollkonzept (Mehrheit der Stimmen oder Organbestellungsrecht oder Beherrschungsvertrag) erfüllt, so kann man bei einer Holding gleichzeitig auch von einem Konzern sprechen.

Die Vorteile einer Holding liegen in den Steuervorteilen und in der Umgehung von kartellrechtlichen Beschränkungen, die durch diese Organisationsform möglich sind. Nachteile sind der hohe Administrationsaufwand, der mit den rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften auftritt und die Entwicklung einer Betriebsblindheit, was die Ziele der gesamten Konzerns angeht.

Es existieren verschiedene Formen einer Holding, die nach den Funktionen und dem Entscheidungsbereich der Muttergesellschaft klassifiziert werden. Als solche sind die Operative-Holding (Stammhausholding), Management-Holding (Strategie-Holding) und die Finanzholding (Vermögensholding) zu unterscheiden. Bei der Operative-Holding ist die Muttergesellschaft aktiv am Prozess der Leistungserstellung beteiligt. Die Gründung der Tochtergesellschaften dient lediglich als Erweiterung, beziehungsweise als Ausbau der Mutter, um zum Beispiel neue Absatzmärkte zu erschließen. Entsprechend hoch ist bei dieser Form der Einfluss der Mutter. Bei der Management-Holding besitzt die Muttergesellschaft ebenfalls einen großen Einfluss. Hier ist es ihre Aufgabe, die Strategie der Tochtergesellschaften festzulegen. Das bedeutet, dass diese zum Beispiel die Geschäftsfelder und den Einsatz von Führungspersonal plant. Diese Form der Holding ermöglicht es auch, dass die Vorstände der Muttergesellschaft gleichzeitig die Führung der Tochtergesellschaften übernehmen. Eine weitere Form der Holding ist die Finanzholding. Diese Holding verwaltet lediglich das Vermögen der gesamten Gruppe. Sie leitet die Gruppe weder operativ, noch entwirft sie Strategien.