Holding-Gesellschaft Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Holding Nächster Begriff: Holländisches Verfahren

Unter welchen Bedingungen ist eine Holding-Gesellschaft gleichzeitig ein Konzern?

Eine Holding-Gesellschaft, auch bekannt als Dachgesellschaft oder Holding-Organisation, ist eine Organisationsform, bei der eine Muttergesellschaft Kapitalbeteiligungen an mehreren rechtlich eigenständigen Tochterunternehmen hält. Der Begriff "Holding-Gesellschaft" hat sich in der Praxis etabliert, ist jedoch nicht gesetzlich definiert.

Eine Holding-Gesellschaft besteht aus dem Mutterunternehmen und einer oder mehreren Ebenen rechtlich und organisatorisch eigenständiger Tochterunternehmen unter ihr. Wenn das Konzept der einheitlichen Leitung oder das Kontrollkonzept erfüllt ist, kann eine Holding-Gesellschaft auch als Konzern bezeichnet werden.

Was sind die Vorteile von einer Holding-Gesellschaft?

Die Vorteile einer Holding-Gesellschaft liegen in den Steuervorteilen und der Möglichkeit, kartellrechtliche Beschränkungen zu umgehen. Es gibt jedoch auch Nachteile, wie den hohen Verwaltungsaufwand, der mit den eigenständigen Tochtergesellschaften verbunden ist, und die Gefahr, dass eine Betriebsblindheit in Bezug auf die Ziele des gesamten Konzerns entsteht.

Welche Formen von Holding-Gesellschaften gibt es?

Es gibt verschiedene Formen von Holding-Gesellschaften, die je nach Funktionen und Entscheidungsbereich der Muttergesellschaft klassifiziert werden. Die Operative-Holding ist aktiv an der Leistungserstellung beteiligt und gründet Tochtergesellschaften, um beispielsweise neue Absatzmärkte zu erschließen. Die Management-Holding legt die Strategie der Tochtergesellschaften fest und plant beispielsweise Geschäftsfelder und den Einsatz von Führungspersonal. Die Finanzholding verwaltet lediglich das Vermögen der gesamten Gruppe und ist nicht operativ tätig.

Hier sind einige Beispiele von bekannten Holding-Gesellschaften: Berkshire Hathaway, Alphabet Inc., Siemens AG, LVMH etc.

 

Eine Holding-Gesellschaft, auch Dachgesellschaft oder Holding-Organisation genannt, ist die Bezeichnung für eine Organisationsform einer Muttergesellschaft, die Kapitalbeteiligungen an mehreren rechtlich selbstständigen Tochterunternehmen hält (englisch: to hold). Eine Holding-Gesellschaft stellt keine eigene Rechtsform dar. Der Begriff Holding-Gesellschaft hat sich im Laufe der Zeit in der Praxis etabliert, ist jedoch nicht gesetzlich definiert.

Die Holding-Gesellschaft besteht aus dem Mutterunternehmen und einer oder mehrerer Ebenen, rechtlich und organisatorisch selbstständiger Tochterunternehmen unter ihr. Ist das Konzept der einheitlichen Leitung (einheitliche Leitung und Mehrheit nach § 271 HGB) oder das Kontrollkonzept (Mehrheit der Stimmen oder Organbestellungsrecht oder Beherrschungsvertrag) erfüllt, so kann man bei einer Holding gleichzeitig auch von einem Konzern sprechen.

Die Vorteile einer Holding-Gesellschaft liegen in den Steuervorteilen und in der Umgehung von kartellrechtlichen Beschränkungen, die durch diese Organisationsform möglich sind. Nachteile sind der hohe Administrationsaufwand, der mit den rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften auftritt und die Entwicklung einer Betriebsblindheit, was die Ziele der gesamten Konzerns angeht.

Es existieren verschiedene Formen einer Holding-Gesellschaft, die nach den Funktionen und dem Entscheidungsbereich der Muttergesellschaft klassifiziert werden. Als solche sind die Operative-Holding (Stammhausholding), Management-Holding (Strategie-Holding) und die Finanzholding (Vermögensholding) zu unterscheiden. Bei der Operative-Holding ist die Muttergesellschaft aktiv am Prozess der Leistungserstellung beteiligt. Die Gründung der Tochtergesellschaften dient lediglich als Erweiterung beziehungsweise als Ausbau der Mutter, um zum Beispiel neue Absatzmärkte zu erschließen. Entsprechend hoch ist bei dieser Form der Einfluss der Mutter. Bei der Management-Holding besitzt die Muttergesellschaft ebenfalls einen großen Einfluss. Hier ist es ihre Aufgabe, die Strategie der Tochtergesellschaften festzulegen. Das bedeutet, dass diese zum Beispiel die Geschäftsfelder und den Einsatz von Führungspersonal plant. Diese Form der Holding-Gesellschaft ermöglicht es auch, dass die Vorstände der Muttergesellschaft gleichzeitig die Führung der Tochtergesellschaften übernehmen. Eine weitere Form der Holding ist die Finanzholding. Diese Holding-Gesellschaft verwaltet lediglich das Vermögen der gesamten Gruppe. Sie leitet die Gruppe weder operativ, noch entwirft sie Strategien.