Handelsvollmacht Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) Nächster Begriff: Handelsvolumen

Wie erteile ich meinem Broker eine Handelsvollmacht?

Eine Handelsvollmacht ist eine Vereinbarung zwischen einem Börsenkontenbetreuer und einem Kunden. Diese Handelsvollmacht befugt den Betreuer, im Namen des Kunden unter vorgegebenen Umständen und innerhalb bestimmter Grenzen selbsttätig zu handeln. Der Broker kann dann beispielsweise über einen bestimmten Teil des Kapitals seines Kunden verfügen und damit an der Börse handeln. Oftmals muss die Handelsvollmacht schriftlich erteilt und jährlich erneuert werden. Dies ist beispielsweise bei Futuregeschäften der Fall. Die englische Bezeichnung für die Handelsvollmacht ist power of attorney.