Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Handelssystem Nächster Begriff: Handelsvollmacht

Welche Aufgabe hat die Handelsüberwachungsstelle?

Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist ein Kontrollorgan an den Börsen, welches den Börsenhandel überwachen soll. Nach § 4 des Börsengesetzes (BörsG) muss die Handelsüberwachungsstelle alle Daten über den Börsenhandel sammeln und auswerten. Stellen sich nach Auswertung der Daten Unregelmäßigkeiten heraus, darf die HÜSt Ermittlungen durchführen. Der Leiter einer Handelsüberwachungsstelle muss der staatlichen Börsenaufsichtsbehörde regelmäßig Bericht erstatten. Der Leiter der HÜSt darf auch nur mit Zustimmung der Börsenaufsichtsbehörde von seinen Aufgaben entbunden werden. Stellt die Handelsüberwachungsstelle fest, dass börsliche Vorschriften verletzt wurden, muss sie nach § 4 Abs. 5 die Geschäftsführung der Börse unmittelbar in Kenntnis setzen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht muss unter bestimmten Voraussetzungen unverzüglich über mögliche Rechtsverletzungen informiert werden.