Handelspassiva Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Handelsergebnis Nächster Begriff: Handelsplatz

Gehören in der Bilanz Aktien zu den Handelspassiva?

Die Handelspassiva lassen sich in der Bilanz eines Kreditinstitutes finden. Sie werden zusammen mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und anderen Kreditinstituten, den Rückstellungen, den Eigenkapital und den sonstigen Passivposten auf der Passivseite einer Bankbilanz abgebildet. Zu den Handelspassiva gehören Edelmetalle, Schuldverschreibungen, Aktien und insbesondere derivative Finanzinstrumente, die für den Eigenhandel erworben wurden und negative Marktwerte aufweisen. Demnach sind sie seit dem Kauf für den Eigenhandel im Wert gefallen. Dabei erfolgt die Bewertung der Positionen zumeist zum Fair Value. Das bedeutet, dass der Marktwert herangezogen wird. Ist dieser nicht ermittelbar, werden interne Bewertungsmodelle zur Wertansetzung durchgeführt. Auch Leerverkäufe von Aktien, die für eigene Handelszwecke getätigt wurden, gehören zum Handelspassiva eines Kreditinstitutes. Dagegen gehören derivative Finanzinstrumente, die für Sicherungszwecke erworben wurden und an Wert verloren haben, unter bestimmten Voraussetzungen nicht zum Handelspassiva der Bank. Diese werden nach den Regelungen des Hedge Accountings bilanziert.