Handelsbilanz Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Handelsaktiva Nächster Begriff: Handelsendzeit

Was sagt eine negative Handelsbilanz aus?

Der Begriff Handelsbilanz wird sowohl für die bilanzielle Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva eines Unternehmens, als auch für die Erfassung des grenzüberschreitenden Handels einer Volkswirtschaft verwendet. Jedes Unternehmen ist nach § 238 HGB dazu verpflichtet über seine Tätigkeiten Buch zu führen. Dies geschieht in Form der Handelsbilanz, deren Aufbau im § 266 HGB beschreiben wird. Demnach gehört auf die Aktivseite einer Bilanz das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, der Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Zum Anlagevermögen eines Unternehmens gehören beispielsweise Sachanlagen, wie Gebäude und Maschinen, die im Produktionsprozess eingesetzt werden. Vorräte, offene Forderungen an Kunden und der Kassenbestand gehören zum Umlaufvermögen. Die Aktivseite einer Handelsbilanz gibt Aufschluss über die Mittelverwendung. Die Passivseite setzt sich aus dem Eigenkapital, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten, den Rechnungsabgrenzungsposten und den passiven latenten Steuern zusammen. Die Passivseite einer Handelsbilanz gibt demnach Auskunft über die Mittelherkunft. Die Handelsbilanz, im Sinne der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gibt Aufschluss über die Handelsaktivitäten einer Volkswirtschaft mit dem Ausland. In ihr werden sämtliche Exporte und Importe eines Landes erfasst. Wurden wertmäßig mehr Waren ins Ausland ausgeführt, als in das Inland eingeführt wurden, ist der Wert der Exporte also größer als der der Importe, generiert die Volkswirtschaft einen Überschuss in der Handelsbilanz. Sind dagegen die Importe größer als die Exporte wird von einem Handelsbilanzdefizit gesprochen. Die Handelsbilanz ist Bestandteil der Leistungsbilanz, welche wiederum Bestandteil der Zahlungsbilanz ist.