Handel per Termin Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Handel per Erscheinen Nächster Begriff: Handelsaktiva
Was ist bei Termingeschäften zu beachten?
Als Handel per Termin werden Geschäfte bezeichnet, bei denen der Vertragsabschluss und die Lieferung des Gutes zeitlich auseinander fallen, wobei die Lieferung in der Zukunft liegt. Dabei wird zwischen unbedingtem und bedingtem Handel per Termin unterschieden. Beim unbedingten Termingeschäft müssen beide Vertragsparteien ihre Pflichten erfüllen. So muss der Käufer den vereinbarten Zahlungsbetrag leisten und der Verkäufer das zugrunde liegende Gut, das Basisobjekt, zum fixierten Termin liefern. Futures gelten beispielsweise als unbedingte Termingeschäfte. Beim bedingten Handel per Termin besitzt eine der Parteien ein Wahlrecht auf die Einhaltung der Vereinbarungen. Dies ist beispielsweise bei Optionsgeschäften der Fall. So kann etwa der Käufer einer Call Option entscheiden, ob er das Basisobjekt kauft oder nicht. Er wird dies nur dann tun, wenn der zugrunde liegende Basiswert, einen höheren Preis auf dem Kassamarkt hat, im Optionsgeschäft vereinbart wurde. Andernfalls würde er auf sein Wahlrecht verzichten und das bedingte Termingeschäft würde verfallen.