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Was ist der Unterschied zwischen einem Teileinkünfteverfahren und einen Halbeinkünfteverfahren?

Halbeinkünfteverfahren - Eine Einführung

Das Halbeinkünfteverfahren war eine Steuermethode, die in Deutschland von 2001 bis 2008 angewendet wurde, um die Steuerlast aus Erträgen aus den Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu berechnen. 

Was ist das Halbeinkünfteverfahren?

Das Halbeinkünfteverfahren war eine Steuermethode, die darauf abzielte, die Steuerlast von Einkünften aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu reduzieren. Bei der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens wurden nur 50% der Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften besteuert, während die andere Hälfte steuerfrei blieb.

Das Halbeinkünfteverfahren als Alternative zum Anrechnungsverfahren

Das Halbeinkünfteverfahren löste das Anrechnungsverfahren ab, das zuvor angewendet wurde, um die Steuerlast aus Erträgen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu ermitteln. Beim Anrechnungsverfahren wurden die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften vollständig besteuert. Allerdings konnte der Steuerpflichtige einen Teil der gezahlten Steuern auf die Einkommensteuer anrechnen lassen.

Das Halbeinkünfteverfahren als Teil der Unternehmenssteuerreform 2008

Das Halbeinkünfteverfahren wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 vom Teileinkünfteverfahren und der Abgeltungssteuer abgelöst. Das Teileinkünfteverfahren sah vor, dass nur 60% der Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften besteuert wurden. Die Abgeltungssteuer wiederum gilt seit 2009 als Standardbesteuerungsverfahren für private Kapitalerträge. Im Rahmen der Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge pauschal mit 25% besteuert.

Das Halbeinkünfteverfahren - Ein Beispiel

Um das Halbeinkünfteverfahren besser zu verstehen, wollen wir ein Beispiel betrachten: Angenommen, ein Aktionär erhält von einem Unternehmen 10.000 Euro Dividende ausgeschüttet. Ohne Berücksichtigung von Freibeträgen und Werbungskosten müssten nach dem Halbeinkünfteverfahren lediglich 50% der Dividendeneinnahmen besteuert werden, also 5.000 Euro. Bei einem persönlichen Steuersatz von 40% würden demnach nur 2.000 Euro an Steuern fällig werden.

 

Das Halbeinkünfteverfahren wurde von 2001 bis 2008 verwendet, um die Steuerlast aus Erträgen aus den Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu ermitteln. Es löste das Anrechnungsverfahren ab und wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 vom Teileinkünfteverfahren und der Abgeltungssteuer abgelöst. Nach dem Halbeinkünfteverfahren musste lediglich die Hälfte der Einnahmen aus dem Kapitalvermögen versteuert werden. Dazu zählen beispielsweise Dividenden, Zinseinnahmen und Spekulationsgewinne.

Beispiel:
Ein Unternehmen schüttet an seinem Aktionär 10.000 € Dividende aus. Ohne Berücksichtigung von Freibeträgen und Werbungskosten, unterliegen nur 5.000 € der Besteuerung. Wenn der persönliche Steuersatz des Aktionärs beispielsweise 40 % beträgt, zahlt er für seine Kapitaleinkünfte nach dem Halbeinkünfteverfahren 2.000 € an Steuern.