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Ab wann ist gilt man an der Börse als Händler?

Als Händler an der Börse im weiteren Sinn werden alle Personen bezeichnet, die an den Börsen Geschäfte abschließen. Im engeren Sinne sind mit Händler Personen gemeint, die laut § 19 des Börsengesetzes (BörsG) zum Handel an den Börsen berechtigt sind. Dazu ist eine Zulassung durch die Geschäftsführung der Börse notwendig. Nach § 19 Abs. 5 muss ein Händler zuverlässig sein und notwendige berufliche Voraussetzungen erfüllen. Um die beruflichen Voraussetzungen zu erfüllen, muss der potentielle Händler die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen nachweisen. Dies kann beispielsweise durch eine von der Prüfungskommission der Börse auferlegte Prüfung geschehen. Die Geschäftsführung einer Börse ist verpflichtet, regelmäßig eine aktuelle Liste ihrer Händler an die staatliche Börsenaufsicht zu schicken.