Grundkapital Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Großer Verfallstag Nächster Begriff: Haircut Schuldenschnitt

Entspricht der Nennwert einer Aktie dem Grundkapital eines Unternehmens?

Das Grundkapital (auch als gezeichnetes Kapital oder Aktienkapital benannt) bezeichnet das Eigenkapital einer Aktiengesellschaft, welches in einzelnen Aktien vorhanden ist. Es ist das Kapital, das den Mitgliedern der Aktiengesellschaft im Falle einer Insolvenz zur Verfügung steht und dient somit als Sicherheit. Das Grundkapital kann in bar oder in Form von Sachwerten eingebracht werden und wird in Aktien oder Geschäftsanteilen aufgeteilt. Die Höhe des Grundkapitals ist gesetzlich vorgeschrieben und hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab.

Auf welche Mindesthöhe ist das Grundkapital festgesetzt?

Die Mindesthöhe des Grundkapitals bei einer AG ist derzeit auf 50.000 Euro festgesetzt. Die Summe des Nennwertes aller Aktien entspricht dieser Betragshöhe. Je nach Rechtsform einer Gesellschaft, wird das Grundkapital zum Beispiel auch als Stammkapital (bei einer GmbH) bezeichnet.

Wann muss Grundkapital eingebracht werden?

Grundkapital muss bei einer Gesellschaftsgründung eingebracht werden. Es muss also vor der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister auf ein eigens für die GmbH eingerichtetes Konto eingezahlt werden. Die Gesellschafter müssen den Einzahlungsnachweis erbringen, bevor die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden kann. Das Grundkapital kann auch in Form von Sachleistungen eingebracht werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Nach der Eintragung der GmbH ins Handelsregister kann das Grundkapital nicht mehr ausgezahlt werden, sondern bleibt als Haftungsmasse für die Gläubiger der GmbH erhalten. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer (Aktionäre) Aktien des jeweiligen Unternehmens. In der Bilanz bildet das Grundkapital eine fixe Größe und verändert sich im Gegensatz zum Eigenkapital des Unternehmens nicht, es sei denn die Hauptversammlung beschließt eine Erhöhung bzw. eine Senkung des Grundkapitals. Gegenüber seinen Gläubigern (zum Beispiel Lieferanten und Kreditinstituten) haftet das Unternehmen mit dem Grundkapital und mit sämtlichen Vermögensgegenständen.

Das Grundkapital (auch als gezeichnetes Kapital oder Aktienkapital benannt) bezeichnet das Eigenkapital einer Aktiengesellschaft, welches in einzelnen Aktien vorhanden ist. Die Mindesthöhe des Grundkapitals ist derzeit auf 50.000 Euro festgesetzt. Die Summe des Nennwertes aller Aktien entspricht dieser Betragshöhe. Je nach Rechtsform einer Gesellschaft, wird das Grundkapital zum Beispiel auch als Stammkapital (bei einer GmbH) bezeichnet. Grundkapital muss bei einer Gesellschaftsgründung eingebracht werden. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer (Aktionäre) Aktien des jeweiligen Unternehmens. In der Bilanz bildet das Grundkapital eine fixe Größe und verändert sich im Gegensatz zum Eigenkapital des Unternehmens nicht, es sei denn die Hauptversammlung beschließt eine Erhöhung bzw. eine Senkung des Grundkapitals. Gegenüber seinen Gläubigern (zum Beispiel Lieferanten und Kreditinstituten) haftet das Unternehmen mit dem Grundkapital und mit sämtlichen Vermögensgegenständen.