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Gewinnbeteiligung Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Gewinnanteilsschein Nächster Begriff: Gewinnmarge
Bei welcher Beteiligung werden Mitarbeitern Anteile des Gewinns vergütet?
Die Gewinnbeteiligung ist eine Form der Erfolgsbeteiligung, bei der die Mitarbeiter über den Tariflohn hinaus Anteile des Gewinns vergütet bekommen. Grundlage für diese Art der Gewinnbeteiligung kann jedoch nicht die Kostenrechnung sein, z.B. über bestimmte Kennzahlen von Verbrauchsabweichungen, da der Gewinn in hohem Maße auch erlösbedingt ist. Eine Abhängigkeit der Gewinnbeteiligung von kostenrechnerischen Kriterien führte in der Praxis häufig zu einer Beeinträchtigung des Betriebsklimas (z.B. oft werden Kostenabweichungen auf andere Kostenstellen umgebucht). Je nach Rechtsform und Satzung des Unternehmens erfolgt die Gewinnbeteiligung nach Köpfen, nach dem Kapitalbetrag oder in anderer, vereinbarter Form. Bei Aktiengesellschaften können die Aktiengattungen mit unterschiedlicher Gewinnbeteiligung ausgestattet sein. Die Vorzugsaktien können zum Beispiel mit einer Vorabdividende versehen sein. Bei der Vorabdividende wird zunächst ein bestimmter Gewinnbetrag für die Vorzugsaktionäre reserviert. Der verbleibende Gewinn wird zu gleichen Anteilen auf die Stamm- und Vorzugsaktien verteilt.