Geschäftsjahr Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Geschäftsbericht Nächster Begriff: Gewinnanteilsschein
Wie lange dauert ein Geschäftsjahr?
Ein Geschäftsjahr ist der Zeitraum, für den der Jahresabschluss eines Unternehmens erstellt werden muss. Gemäß den Vorschriften des HGB § 240 (2) darf die Dauer eines Geschäftsjahres zwölf Monate nicht überschreiten. Ein kürzerer Zeitraum, als Rumpfgeschäftsjahr bezeichnet, ist bei Eröffnung, Umstellung oder Veräußerung zulässig. Der Begriff Geschäftsjahr ist ein Begriff des Handelsrechts. Das Wirtschaftsjahr ist der entsprechende Begriff des Steuerrechts. Die Wahl des Geschäftsjahres ist ein bilanzpolitisches Mittel. Denn bei fast allen Unternehmen, verändern sich im Laufe eines Jahres die Bilanzsummen und die Zusammensetzung des Vermögens und des Kapitals in einem meist prognostizierbaren Rhythmus. Entsprechend verändern sich die Bewertungsspielräume und der Liquiditätsausweis. Handelsrechtlich können die Unternehmen das Geschäftsjahr nach freiem Ermessen bestimmen, auch das Geschäftsjahr wechseln. Allerdings sprechen die erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrages, organisatorische Gründe und der Aufwand für die Umstellung gegen einen häufigen Einsatz dieses bilanzpolitischen Mittels. Ein Geschäftsjahr umfasst die Vorgänge, die auf Grund unternehmerischen Handelns zustande gekommen sind. Diese Vorgänge sind buchmäßig zu erfassen. Die finanziellen Auswirkungen der Geschäftsvorfälle finden ihren Niederschlag in der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung.