Geschäftsbericht Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Geschäfts- oder Firmenwert (Bilanz) Nächster Begriff: Geschäftsjahr

Was ist einer der wichtigsten Berichte eines Unternehmens für die Anleger?

Ein Geschäftsbericht ist die Veröffentlichung eines Unternehmens, in der es den Anteilseignern und der interessierten Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft über die Aktivitäten des abgelaufenen Geschäftsjahres ablegt. Der Geschäftsbericht ist eine der wichtigsten Informationsquellen für den Eigentümer (z. B. bei einer AG die Aktionäre) über Strategie, Tätigkeit und Erfolg des Unternehmens. Die im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegte Publizitätspflicht für Kapitalgesellschaften bestimmt die Veröffentlichung bestimmter Rechnungslegungsunterlagen innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres (vier Monate bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften). Dies geschieht meist als Teil eines umfangreicheren Geschäftsberichts. In Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens ist der Inhalt der Geschäftsberichtveröffentlichung vorgegeben. Er muss zumindest eine Bilanz und einen erläuternden Anhang enthalten. Bei größeren Gesellschaften sind zusätzlich zum Geschäftsbericht des Weiteren rechtlich vorgeschrieben:
  • ein vollständiger Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung
  • ein Lagebericht
  • Bericht des Aufsichtsrats
  • Vorschlag und Beschluss über die Gewinnverwendung
  • bei prüfungspflichtigen Unternehmen ein Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Für deutsche Aktiengesellschaften schreibt das deutsche Aktiengesetz zusätzlich die Veröffentlichung eines halbjährlichen Zwischenberichts vor, nicht jedoch dessen Inhalt und Form. Für alle ab Dezember 2005 endenden Geschäftsjahre schreibt es außerdem die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses nach dem internationalen Rechnungslegungsverfahren IFRS vor. Für Gesellschaften, die auch an US-amerikanischen Börsen notiert sind und bereits Zahlen nach US-GAAP veröffentlichen, gab es eine Übergangsfrist bis 2007. Die Veröffentlichung eines Abschlusses nach IFRS oder US-GAAP befreit somit von der Publizitätspflicht nach HGB.