Gesamtleistung Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Gesamtkostenquote Nächster Begriff: Geschäfts- oder Firmenwert (Bilanz)

Was muss in der Gesamtleistung aufgeführt werden?

Die Gesamtleistung ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaft und bezieht sich auf die Gesamtmenge der Leistungen, die ein Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht hat. Die Gesamtleistung umfasst dabei sowohl die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen als auch andere Erträge wie zum Beispiel Zinserträge oder sonstige betriebliche Erträge.

Die Gesamtleistung gibt somit Auskunft darüber, wie erfolgreich ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum war. Sie kann als Maß für die Größe und Leistungsfähigkeit des Unternehmens dienen und dient als Basis für weitere betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie z.B. die Umsatzrentabilität.

Wie lässt sich die Gesamtleistung berechnen?

Die Gesamtleistung wird in der Regel in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen und kann für verschiedene Zeiträume berechnet werden, wie z.B. für ein Quartal oder ein Geschäftsjahr.

Die Gesamtleistung wird in der Regel als Summe aus den Umsatzerlösen und anderen betrieblichen Erträgen berechnet. Die Formel lautet:

Gesamtleistung = Umsatzerlöse + sonstige betriebliche Erträge

Die Umsatzerlöse beziehen sich auf die Erlöse aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, die das Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum erzielt hat. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen alle anderen Erträge, die das Unternehmen in diesem Zeitraum erwirtschaftet hat, wie z.B. Zinserträge, Dividenden oder Verkaufserlöse aus Vermögensgegenständen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesamtleistung nicht mit dem Gewinn des Unternehmens gleichzusetzen ist, da die Gesamtleistung keine Berücksichtigung der betrieblichen Aufwendungen, wie z.B. Materialkosten oder Personalkosten, oder der Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Unternehmens, wie z.B. Maschinen oder Gebäude, enthält.

Die Gesamtleistung kann in verschiedenen Perioden berechnet werden, um die Geschäftsentwicklung im Laufe der Zeit zu analysieren und zu vergleichen, z.B. monatlich, quartalsweise oder jährlich.

Bei der Position Gesamtleistung (Position des § 157 AktG von 1965) handelt es sich um eine im Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene Zwischensumme der Posten Nr. 1 bis 3 der Gewinn- und Verlustrechnung. Damit setzt sich dieser Posten aus den: Umsatzerlösen (Posten 1), den Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Posten 2), sowie den anderen aktivierten Eigenleistungen (Posten 3) zusammen. Zu den Umsatzerlösen sind nur solche Erlöse zu zählen, die aus der betriebstypischen Beschäftigung des Unternehmens stammen. Der Posten Bestandsveränderungen und der Posten andere aktivierte Eigenleistungen sind Korrektur und Ergänzungsposten zu dem Posten Umsatzerlöse. Die Zunahme der Bestände ist ein Ertrag der Periode, der zum Umsatzerlös hinzutritt. Wird in einer Periode mehr abgesetzt als produziert, so tritt eine Bestandsminderung ein. Ein Teil der Umsatzerlöse ist damit der Gegenwert für in früheren Perioden hergestellte Fabrikate. Folglich sind sie um die Bestandsminderung zu korrigieren. Der Posten andere aktivierte Eigenleistungen erfasst Eigenleistungen, die nicht in den Bestandsveränderungen enthalten sind, insbesondere also innerbetriebliche Leistungen wie selbsterstellte Anlagen und Werkzeuge, die ebenfalls einen betrieblichen Ertrag darstellen und damit Teil der betrieblichen Gesamtleistung sind. Der Posten Gesamtleistung hat nur einen relativ beschränkten Aussagewert. Einerseits enthält er die in den Umsatzerlösen realisierten Gewinne, andererseits werden die Bestandserhöhungen zu Herstellungskosten bewertet, deren Höhe durch Bewertungswahlrechte beeinflusst werden kann. Da ein Teil der Eigenleistung wie z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nicht aktiviert werden dürfen, wird der Aussagewert des Postens Gesamtleistung noch mehr beeinträchtigt.