Geregelter Markt Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Genussschein Nächster Begriff: Gesamtkapitalrendite
Wann erfolgte die Zusammenlegung des amtlichen und des geregelten Marktes?
Der geregelte Markt ist ein Teilmarkt der Börse, welcher neben dem amtlichen Markt und dem Freiverkehr existiert. An ihm findet, wie auch an den anderen Teilmärkten, der Handel von Aktien und Renten statt. Dieses EU-regulierte Marktsegment ist dem Amtlichen Handel nachgeordnet, da sich die Anforderungen für die Zulassung und die Publizitätspflicht weniger umfangreich gestalten. Aktiengesellschaften die am geregelten Markt notiert sind, können somit Kosten sparen. Will ein Unternehmen im geregelten Markt aufgenommen werden, muss dieses schon mindestens drei Jahre bestehen und eine Mindeststückzahl von 10.000 Aktien besitzen. Für die Beurteilung der Wertpapiere ist die Veröffentlichung eines Zulassungsdokuments, welches über die realen und rechtlichen Verhältnisse Auskunft gibt, notwendig. Ein vollständiger und richtig dargestellter Unternehmensbericht ist ebenfalls Voraussetzung, sowie Bilanzen, Gewinn- und Verlust- und Kapitalflussrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre. Ebenfalls enthalten sein muss ein Anhang und ein Lagebericht für das vorangegangene Geschäftsjahr. Für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres müssen Unternehmen, die am geregelten Markt notiert sind, einen Jahresabschluss sowie einen Zwischenbericht veröffentlichen. Seit 1987 bestand der geregelte Markt. Im November 2007 wurde er allerdings, zusammen mit dem amtlichen Markt, durch den regulierten Markt ersetzt. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Geregelten oder zum Amtlichen Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen. Die Preisfeststellung erfolgt sowohl auf der elektronischen Handelsplattform Xetra, als auch im Präsenzhandel (Parkett) der Frankfurter Wertpapierbörse.