Genussschein Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Genussaktie Nächster Begriff: Geregelter Markt

Welche Ansprüche kann der Inhaber eines Genussscheins geltend machen?

Ein Genussschein kann von einer Aktiengesellschaft an öffentlichen Handelsplätzen emittiert werden. Er verbrieft das Recht auf einen Anteil am Vermögen des Unternehmens. Meist handelt es sich dabei um Anteile am Reingewinn oder am Erlös bei Liquidation des Unternehmens. Kommt es zur Inanspruchnahme des Rechts aus einem Genussschein, kann dabei der Anteil in Form eines gewissen Prozentsatzes vom Vermögen oder in Form einer vorher festgelegten Summe geltend gemacht werden. Eine Ausschüttung erfolgt in der Regel nachrangig, das heißt erst dann, wenn vorher alle Gläubiger bedient wurden und entsprechend genügend Bilanzgewinn vorhanden ist. Der Besitz eines Genussscheins enthält im Gegensatz zur Genussaktie kein Stimmrecht gegenüber der Aktiengesellschaft. Der Genussschein ist nicht gesetzlich geregelt. Sie können als Inhaber- oder Namenspapiere auftreten und haben eine begrenzte Laufzeit. Eine Emission von Genussscheinen muss durch eine Dreiviertelmehrheit auf der Hauptversammlung beschlossen werden.