General Standard Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Geldpolitik Nächster Begriff: Genussaktie

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um in den General Standard aufgenommen zu werden?

Der General Standard beinhaltet das Segment des regulierten Marktes und ist nach § 2 Abs. 5 des WpHG definiert und wird im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz und in der Börsenordnung geregelt. Die Anforderungen des General Standard entsprechen den Zulassungskriterien des regulierten Marktes. Für eine Erstzulassung von Aktien muss das Unternehmen unter anderem mindestens 3 Jahre bestehen, der voraussichtliche Kurswert der Aktien oder das Eigenkapital müssen mindestens 1,25 Mio € betragen, mindestens 10.000 Aktien müssen im Falle von Stückaktien emittiert werden und mindestens 25 % dieser Aktien müssen sich in Streubesitz befinden. Ist das Unternehmen am regulierten Markt aufgenommen worden, so hat es auch während der Zugehörigkeit zum regulierten Markt bzw. zum General Standard einigen Verpflichtungen nachzukommen. Darunter zählen die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses, die Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichts für die ersten 6 Monate des Geschäftsjahres sowie die unverzügliche Bekanntgabe von Ad-hoc-Meldungen. In den General Standards werden überwiegend kleine und mittlere Unternehmen aufgenommen, die sich an der Börse positionieren wollen. Die nächste Stufe nach dem General Standard ist der Prime Standard, der zusätzliche Anforderungen zum General Standard stellt für Unternehmen, die sich auch gegenüber internationalen Investoren positionieren wollen.