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General Clearing Mitglied Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Genehmigtes Kapital Nächster Begriff: Generationenvertrag

Was wird unter einem General Clearing Mitglied verstanden?

Unter einem General Clearing Mitglied (GCM) wird eine Institution verstanden, die Teilnehmer am Handel einer Börse ist und gleichzeitig eine Clearing Lizenz der zugeordneten Clearingstelle erhalten hat. Damit darf ein GCM Geschäfte auf eigene Rechnung, sowie für seine Kunden abwickeln. Darüber hinaus ist ein General Clearing Mitglied auch berechtigt, die Abwicklung von Geschäften für Marktakteure ohne Clearing Lizenz übernehmen.