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Freiverkehr Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Freimakler Nächster Begriff: Fremde Anteile am Gewinn
Wie wurde der Open Market früher genannt?
Der so genannte „Freiverkehr“ ist ein Handelssegment an der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Freiverkehr wurde im Oktober 2005 in „Open Market“ umbenannt. Somit ist der Open Market neben den Segmenten „Amtlicher Markt“ („Amtlicher Handel“) und „Geregelter Markt“ das dritte gesetzlich reglementierte Marktsegment. Im Unterschied zu den zwei genannten Segmenten, ist der Open Market aber kein amtliches, sondern ein privatrechtlich organisiertes Segment. Im weiteren Sinne wird auch der unregulierte, außerbörsliche Handel zwischenzeitlich als Freiverkehr bezeichnet. Auch der „Entry Standard“ gehört zum ehemaligen Freiverkehr. Im Open Market unterliegen die Wertpapiere bzw. die Wertpapier emittierenden Unternehmen wenig strengen Einbeziehungsvoraussetzungen und die Emittenten keinen Folgepflichten. Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines von der nationalen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekts oder Exposés vorlegen. Des Weiteren ist der Antragsteller verpflichtet die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich, schriftlich zu informieren. Der weitaus größere Teil der gehandelten Wertpapiere entfällt auf Optionsscheine und Zertifikate, während Aktien und Anleihen nur einen kleinen Teil des Marktes ausmachen. Aktienemissionen im Freiverkehr sind meist von geringer Größe, entweder weil die Unternehmen selbst klein sind oder weil der Streubesitz gering ist. Auch der „Entry Standard“ gehört zum Freiverkehr.