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Freimakler Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Freigrenze Nächster Begriff: Freiverkehr

Welche Makler sind sind für die Teilnahme an der Börse berechtigt?

Freimakler sind besser unter dem Begriff, der freien Makler bekannt. Bei den Freimaklern handelt es sich um nicht vereidigte Makler, die neben den Kursmaklern an den Börsen zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassen sind. Die freien Makler unterliegen, soweit das Gesetz nichts anderes besagt, wie die Kursmakler der Aufsicht durch die Börsenaufsichtsbehörde. Die Aufsicht umfasst sämtliche börslichen und außerbörslichen Geschäfte im Rahmen des Handelsgewerbes und bezieht sich auf die Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen. Der weitaus größere Teil der gehandelten Wertpapiere entfällt auf Optionsscheine und Zertifikate, während Aktien und Anleihen nur einen kleinen Teil des Marktes ausmachen. Aktienemissionen im Freiverkehr sind meist von geringer Größe, entweder weil die Unternehmen selbst klein sind oder weil der Streubesitz gering ist. Auch der „Entry Standard“ gehört zum Freiverkehr.