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Freigrenze Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Freie Makler Nächster Begriff: Freimakler
Wie wird der Betrag genannt, bis zu welchem die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt?
Die Freigrenze bezeichnet den Betrag, bis zu welchem die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt. Bei Überschreitung der Freigrenze wird dann aber die volle Bemessungsgrundlage besteuert. Der Nachteil von Freigrenzen liegt darin, dass sobald die Freigrenze um theoretisch nur einen Pfennig überschritten wird, der gesamte Betrag der Besteuerung unterworfen werden muss, was unter Umständen zu unendlich hohen Grenzsteuersätzen führt.