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Forschungs- und Entwicklungskosten Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Nächster Begriff: Forschungsquote

Wie werden Forschungs- und Entwicklungskosten innerhalb der Bilanz behandelt?

Forschungs- und Entwicklungskosten sind Ausgaben eines Unternehmens, die im Zusammenhang mit der Erforschung neuer Produkte stehen. Dabei wird unter Forschung die Gewinnung von Grundlagen für neue Erkenntnisse verstanden. Bei der Entwicklung werden dagegen vielversprechende Ansätze, mit dem Ziel ein marktfähiges Produkt zu kreieren, weitergeführt. Die bilanzielle Betrachtung von Forschungs- und Entwicklungskosten ist sehr vielfältig und unterlag in den letzten Jahren einigen Änderungen. Forschungskosten sind demnach nicht aktivierbar, da in diesem Stadium noch nicht festgestellt werden kann, ob die Neuerung wirtschaftlich vorteilhaft ist. Dies gilt sowohl für HGB-, als auch für IFRS-Bilanzen. Entwicklungskosten dürfen oder müssen unter bestimmten Voraussetzungen nach IFRS aktiviert werden. Nach dem Bilanzierungsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2009 gibt es nach HGB ein Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten. Allerdings ist eine Aktivierung in der Steuerbilanz nicht möglich, so dass unter Umständen passive latente Steuern angesetzt werden müssen. Durch die Modernisierung des Bilanzrechtes sollte die zunehmende Bedeutung der selbst erschaffenen immateriellen Vermögenswerte innovativer Unternehmen berücksichtigt werden.