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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Forderungen an Kreditinstitute Nächster Begriff: Forschungs- und Entwicklungskosten

Wo tauchen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz auf?

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind offene Ansprüche eines Unternehmens gegenüber seinen Kunden, die durch geleistete Dienste entstanden sind. Nach § 266 Abs. 2 HGB werden die Forderungen auf der Aktivseite einer Bilanz verbucht. Sie gehören, wie die Vorräte, die Wertpapiere und den Kassenbestand zum Umlaufvermögen eines Unternehmens. Die Aktivseite einer Bilanz wird durch das Anlagevermögen, die Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung komplettiert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen muss beachtet werden, dass bis zur Bezahlung und damit der Auslösung der Forderung durch das schuldende Unternehmen, ein Ausfallrisiko besteht, welches die Liquidität der Firma beeinträchtigen kann.