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Wer ist rechtlich Eigentümer über das Fondsvermögen eines offenen Fonds?

Fonds ist die Kurzbezeichnung eines offenen Investmentfonds und bietet eine Möglichkeit, Kapital anzulegen. Dabei sammelt eine Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) Geld von verschiedenen Anlegern und investiert dieses nach festen Prinzipien in unterschiedliche Anlagebereiche. Als Anlagebereiche kommen zum Beispiel Aktien, Anleihen, Immobilien oder Instrumente am Geldmarkt in Frage. Es ist nicht geregelt wie hoch das Fondsvermögen sein darf oder wie viele Anteilsscheine vergeben werden dürfen. Die Anteilsscheine können praktisch täglich an der Börse gehandelt werden, wobei der Preis des Anteilsscheins meist erst mit einer Verzögerung von mehreren Tagen ermittelt wird. Fonds müssen auf ein ausgewogenes Anlagerisiko achten, was heißt, dass sie das Geld auf verschiedene Anlagebereiche streuen müssen. Eine Investition in nur eine Aktie oder in nur eine Immobilie ist somit nicht möglich. Nach deutschem Recht handelt es sich bei dem Vermögen eines Fonds um Sondervermögen, das nicht zum Vermögen der Investmentgesellschaft gezählt werden darf. Diese Regelung soll Investoren eines Fonds bei Insolvenz der Gesellschaft schützen. Bei einem offenen Fonds gilt die Kapitalanlagegesellschaft als Eigentümer über das Fondsvermögen und wird auch als solche ins Grundbuch eingetragen. Die Besitzer der Anteilsscheine werden jedoch theoretisch Miteigentümer am Fondsvermögen und haben dadurch einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns und darauf seinen Anteil entsprechend des jeweiligen Rücknahmepreises zurück zu geben. Das Gegenstück zum Fonds ist der geschlossene Fonds, der Beschränkungen in der Handelbarkeit und der Rückgabe der Anteile aufweist. Es gibt außerdem verschiedene Arten von Fonds. So zum Beispiel der Hedgefonds, der Geldmarktfonds oder der Dachfonds.