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Finanztermingeschäftsfähigkeit Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Finanzmarktförderungsgesetz Nächster Begriff: Finanzterminkontrakt
Welche Erfahrungen muss man mitbringen um als finanztermingeschäftsfähig eingestuft zu werden?
Die Finanztermingeschäftsfähigkeit besitzt eine Person, der es gestattet ist, Termingeschäfte abzuschließen und zu handeln. Mit Termingeschäften ist dabei beispielsweise der Handel mit Futures und Optionen gemeint. In Deutschland besaßen lange Zeit nur wenige Personen eine Finanztermingeschäftsfähigkeit, da diese Geschäfte als hochspekulativ angesehen wurden. Dazu gehörten beispielsweise Banker. Privatpersonen wurden von diesem speziellen Handel bis 1990 ausgeschlossen. Gegenwärtig kann praktisch jeder die Finanztermingeschäftsfähigkeit erwerben. Allerdings muss das Wertpapierdienstleistungsunternehmen den Kunden ausführlich über das hohe Risiko bei Termingeschäften aufklären. Der Kunde muss ein Vertrag unterschreiben, in dem er versichert, dass er sich des Risikos bewusst ist. Auch können Wertpapierdienstleistungsunternehmen von ihren Kunden Einkommens- und Vermögensnachweise verlangen. Außerdem ist es möglich, dass sie Finanztermingeschäftsfähigkeit verweigern, wenn der Kunde über keine ausreichende Erfahrungen verfügt. Allerdings ist der Begriff der Finanztermingeschäftsfähigkeit rechtlich nicht mehr relevant, er wird von Banken trotzdem oftmals für Personen verwendet, die Termingeschäfte tätigen dürfen.