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Festgeschäft Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Festgeld Nächster Begriff: Festlaufzeit
Sind Festgeschäfte und Termingeschäfte dasselbe?
Ein Festgeschäft ist eine Vereinbarung für die Zukunft, bei welcher der zu zahlende Preis und die zu liefernde Menge des gehandelten Gutes schon vor der Lieferung fixiert werden. Damit unterscheidet sich das Festgeschäft vom Kassageschäft, wo Vertragsschluss und Erfüllung nicht weit auseinander liegen. Synonym für Festgeschäft kann der Begriff Termingeschäft verwendet werden. Dabei können zunächst außerbörsliche und börsengehandelte Termingeschäfte unterschieden werden. Außerbörsliche Geschäfte werden zumeist zwischen zwei Parteien vertraglich fixiert. Dabei sind die Vertragsinhalte frei gestaltbar. Bei einem börslichen Festgeschäft werden die Vertragsspezifikationen von der Börse festgelegt. Diese gelten dann für jedes an der Börse gehandelte Produkt. Dadurch werden die Güter leichter handelbar gemacht. Außerdem werden bedingte und unbedingte Termingeschäfte unterschieden. Ein unbedingtes Festgeschäft ist eine Transaktion, welche auf jeden Fall durchgeführt werden muss. Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung, die sich aus dem Kauf oder Verkauf eines Futures ergeben. Bei einem bedingten Termingeschäft hat eine Vertragspartei das Recht, eine Transaktion zum Laufzeitende tatsächlich durchzuführen. Auf die Ausübung des Rechtes kann aber auch verzichtet werden. Dies ist beispielsweise bei Optionen der Fall.