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Fälligkeit Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Faktura Nächster Begriff: Fast Market
Fälligkeit an Finanzmarkt
Die Fälligkeit bezeichnet auf den Finanzmärkten den Termin, an dem Finanzprodukte auslaufen bzw. ausgezahlt werden. So wird eine zehnjährige Anleihe, die am 01.01.2009 emittiert wurde, am 01.01.2019 fällig. Dann wird der geliehene Betrag wieder zurückbezahlt. Auch bei Terminmarktprodukten wird von einer Fälligkeit gesprochen. Futures laufen zu einem vorher definierten Zeitpunkt aus. Bei manchen Futures ist zu beachten, dass bei Fälligkeit kein Barausgleich stattfindet, sondern eine Lieferung erfolgen kann. Daher sollte der Investor vor dem Ende der Laufzeit des Futurekontrakts darauf achten, dass seine Positionen glattgestellt sind. Auch bei Optionsgeschäften wird von einer Fälligkeit gesprochen. Damit ist bei amerikanischen Optionen der letzte Tag gemeint, an dem die Option ausgeübt werden kann. Schließlich können diese jederzeit während ihrer Laufzeit ausgeübt werden. Bei europäischen Optionen, die nur am Ende der Laufzeit ausgeführt werden können, bezeichnet die Fälligkeit diesen einen Termin.