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Ertragssteueransprüche Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Ertragslage Nächster Begriff: Ertragssteuern
Wieso weisen manche Unternehmen Ertragssteueransprüche in Ihrer Bilanz aus?
Ertragssteueransprüche werden in einer Unternehmensbilanz auf der Aktivseite ausgewiesen, wenn das Unternehmen noch Steuerrückzahlungen erwartet. Demnach bilden sie eine Forderung an das Finanzamt. Das Gegenteil der Ertragssteueransprüche sind Ertragssteuerverpflichtungen, die gebildet werden, wenn das Unternehmen offene Ertragssteuern noch nicht an das Finanzamt gezahlt hat.