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Ertragsanteil Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Erträge, indiziert, monatlich Nächster Begriff: Ertragsgleichheit p.a.

Welche Bedeutung hat der Ertragsanteil für die Fondsbesteuerung?

Der Ertragsanteil ist ein Begriff aus dem Bereich der steuerlichen Besteuerung von Renten und Leibrenten. Er bezeichnet den prozentualen Anteil der Renten- oder Leibrentenzahlungen, der als steuerpflichtiger Ertrag betrachtet wird. Der Ertragsanteil wird verwendet, um den steuerpflichtigen Anteil der Rente oder Leibrente zu berechnen.

Wie wird der Ertragsanteil festgelegt?

Der Ertragsanteil wird für jede Renten- oder Leibrentenzahlung anhand des Lebensalters des Empfängers zum Zeitpunkt des Rentenbeginns festgelegt. Die genaue Festlegung erfolgt anhand einer Tabelle, die von der Finanzverwaltung erstellt wird.

Die Tabelle enthält für verschiedene Altersstufen entsprechende Prozentsätze, die als Ertragsanteil gelten. Diese Prozentsätze geben an, welcher Anteil der Renten- oder Leibrentenzahlung als steuerpflichtiger Ertrag betrachtet wird, während der restliche Anteil als steuerfreier Teil angesehen wird.

Um den Ertragsanteil für eine bestimmte Renten- oder Leibrentenzahlung zu ermitteln, wird der entsprechende Prozentsatz aus der Tabelle basierend auf dem Alter des Empfängers zum Zeitpunkt des Rentenbeginns verwendet. Dieser Prozentsatz wird dann auf den jeweiligen Rentenbetrag angewendet, um den steuerpflichtigen Ertrag zu berechnen.

Wozu braucht man den Ertragsanteil?

Die Verwendung des Ertragsanteils ermöglicht es, Renten- und Leibrentenzahlungen auf eine steuerlich angemessene Weise zu erfassen und zu besteuern, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen.

Der Ertragsanteil wird häufig auch als steuerpflichtiger Ertragsanteil bezeichnet und ist ein Begriff, dem bis Ende des Jahres 2008 bei Fonds eine große Bedeutung zukam. So verkörpert der Ertragsanteil den Wertzuwachs des Fonds, der sich aus Zins- Dividenden- oder Mieteinnahmen zusammensetzt und vom Anleger versteuert werden muss. Die Gewinne, die ein Fonds durch den Verkauf von Anlageobjekten wie Aktien oder Immobilien erwirtschaftet, gehören nicht zum Ertragsanteil und sind dementsprechend steuerfrei. Bei Renten- und Immobilienfonds ist der Ertragsanteil in der Regel höher als bei Aktienfonds, da sie tendenziell weniger Kursgewinne realisieren, als Aktienfonds. Allerdings hat der Ertragsanteil seit 2009 keine Bedeutung mehr, da seit der Abgeltungssteuer alle Erträge und Gewinne von Fonds pauschal versteuert werden.