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Erstmarkt Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Ersteinschuss Nächster Begriff: Erstnotiz
Was versteht man unter einem Erstmarkt und worin liegt der Unterschied zum Sekundärmarkt?
Der Erstmarkt beziehungsweise der Primärmarkt bezeichnet jenen Markt, welcher bei der erstmaligen Ausgabe von Wertpapieren durch den Emittenten und der Platzierung bei interessierten Anlegern existiert. Dementsprechend ist zum Beispiel die Neuemission im Rahmen eines IPO oder die Ausgabe von Anteilen eines neu aufgelegten Fonds ein Erstmarkt. Den Gegensatz zum Erstmarkt bildet der Umlaufmarkt oder Sekundärmarkt, bei dem die Wertpapiere zwischen den Anlegern gehandelt werden, also der börsliche und der außerbörsliche Handel.