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Ersatzsicherungsgeschäft Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Ersatzinvestitionen Nächster Begriff: Ersteinschuss

Warum schließen Investoren am Terminmarkt ein Ersatzsicherungsgeschäft ab?

Das Ersatzsicherungsgeschäft wird auch als Cross Hedge bezeichnet und wird notwendig, wenn es für eine Position am Kassamarkt keinen entsprechenden Terminkontrakt gibt. Dadurch kann der Kurs der entsprechenden Position nicht direkt abgesichert werden, sondern der Marktakteur muss sich für ein Ersatzsicherungsgeschäft einen Terminkontrakt auf eine Ware suchen, die möglichst ähnlichen preislichen Schwankungen unterliegt, wie die ursprünglich abzusichernde Kassamarktposition. Allerdings geht die Notwendigkeit, ein Ersatzsicherungsgeschäft abzuschließen, tendenziell zurück, da das Terminkontraktangebot mit der steigenden Nachfrage auf immer mehr Waren ausgedehnt wird.