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Effekten Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Dynamisches KGV Nächster Begriff: Effektenbörse

Wie werden handelbare und vertretbare Wertpapiere am Kapitalmarkt genannt?

Der Sammelbegriff für handelbare und vertretbare Wertpapiere am Kapitalmarkt wird Effekten genannt. Zu den Effekten zählen Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, aber auch Derivate und Optionsanleihen. Eine Vertretbarkeit von Wertpapieren besteht dann, wenn die gehandelten Effekten eines Emittenten austauschbar sind, das bedeutet, eine einheitliche Bestimmung nach Gattung, Stückzahl oder Nennwert.