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EdW Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Edelmetalle Nächster Begriff: Effektivverzinsung
Welche Einrichtung gewährt Anlegern einen Mindestschutz, wenn ein Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät?
EdW steht für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, wie Finanzdienstleister, Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften. Die EdW wurde im Rahmen von Bestrebungen zur Sicherung von Kundengeldern innerhalb der Europäischen Union im August 1998 ins Leben gerufen. Ihre Hauptaufgabe ist es, vor allem Kleinanleger vor einem Anspruchsverlust aus Wertpapiergeschäften zu schützen. Wenn ein Wertpapierhandelsunternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nachzukommen, so gewährt die EdW dem Betroffenen eine Entschädigung bis zu 90 Prozent seiner Forderungen (maximal 20.000 Euro). Dies geschieht nach Maßgabe des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAG), nachdem dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft wurde.