Dividende Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Discountzertifikat Nächster Begriff: Dividendenabschlag

Wer entscheidet über die Höhe von Dividenden?

Eine Dividende ist eine Form der Gewinnausschüttung an die Inhaber einer Aktie.

Welchen Anspruch besitzt der Aktionär?

Der Aktionär besitzt einen Anspruch auf Ausschüttung des Bilanzgewinns (§ 58 Abs. 4 AktG), was derjenige Anteil vom Jahresüberschuss ist, der nach Abzug des Verlustvortrages und einer Einlagerung in die Rücklagen übrig bleibt. Dabei gilt, dass nach Abzug der gesetzlichen Rücklagen und eines eventuell vorhandenen Verlustvortrages, höchstens die Hälfte des noch verbleibenden Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden dürfen.

Wann entfällt der Anspruch auf Bilanzgewinn?

Der Anspruch auf den Bilanzgewinn entfällt nur dann, wenn im Gesetz, in der Satzung oder in einem Hauptversammlungsbeschluss eine andere Gewinnverwendung vorgesehen wird.

Wer entscheidet über die Höhe von Dividenden?

Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand der Aktiengesellschaft vorgeschlagen und in der Hauptversammlung mit einer einfachen Mehrheit von den Aktionären beschlossen. So entscheidet der Aktionär/Eigentümer selbst über die Höhe der Dividende durch Zustimmung des Dividendenvorschlags des Vorstandes. Meist wird dem Vorschlag des Vorstandes zugestimmt und noch am Tag der Hauptversammlung die Dividende ausgeschüttet. Der Aktionär hat nur dann Anspruch auf die Dividende, wenn er die Aktie mindestens einen Tag vor dem Ex-Tag erworben hat und sie in seinem Depot verbucht ist. Der Ex-Tag ist meist ein Tag nach der Hauptversammlung.

Wann werden Dividenden ausgezahlt?

In Deutschland ist die Auszahlung der Dividende einmal im Jahr die Regel. In anderen Ländern kann diese jedoch auch in kleineren Intervallen erfolgen. In den USA zum Beispiel erfolgt die Dividendenauszahlung vierteljährlich. Die Dividende stellt meist einen festen Betrag pro Aktie dar, kann aber auch als Prozentsatz vom Nominalbetrag der Aktie angegeben werden.