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Bezugsrecht Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Bezugspreis Nächster Begriff: Bezugsrechtsausschluss

Ein Instrument, das bestehende Aktionäre vor der Verwässerung ihrer Anteile schützt und ihnen die Möglichkeit gibt, neue Aktien zu einem vergünstigten Preis zu erwerben

Ein Bezugsrecht ist ein Finanzinstrument, das bestehenden Aktionären das Recht einräumt, neue Aktien eines Unternehmens zu einem festgelegten Preis (Bezugspreis) zu erwerben, bevor diese neuen Aktien anderen potenziellen Investoren angeboten werden. Bezugsrechte entstehen typischerweise im Rahmen von Kapitalerhöhungen und dienen dazu, die bestehenden Aktionäre vor der Verwässerung ihrer Anteile zu schützen.

Merkmale des Bezugsrechts

  1. Recht, aber keine Pflicht: Das Bezugsrecht gibt den Aktionären das Recht, neue Aktien zu erwerben, verpflichtet sie jedoch nicht dazu. Aktionäre können entscheiden, ob sie dieses Recht ausüben möchten oder nicht.

  2. Verhältnis: Das Bezugsrecht wird im Verhältnis zu den bereits gehaltenen Aktien ausgegeben. Zum Beispiel könnte ein Aktionär für jede 10 gehaltenen Aktien das Recht erhalten, eine neue Aktie zu kaufen.

  3. Befristung: Bezugsrechte sind zeitlich befristet. Aktionäre müssen innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden, ob sie ihre Bezugsrechte ausüben wollen.

  4. Handelbarkeit: In vielen Fällen können Bezugsrechte an der Börse gehandelt werden. Aktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht ausüben möchten, können diese an andere Investoren verkaufen.

Bedeutung und Zweck des Bezugsrechts

  1. Schutz vor Verwässerung: Das Bezugsrecht schützt bestehende Aktionäre vor der Verwässerung ihrer Anteile, indem es ihnen ermöglicht, ihre prozentuale Beteiligung am Unternehmen aufrechtzuerhalten.

  2. Kapitalbeschaffung: Unternehmen nutzen Bezugsrechte, um zusätzliches Eigenkapital zu beschaffen, ohne die bestehenden Aktionäre zu benachteiligen. Dies ist besonders wichtig, wenn das Unternehmen Wachstum finanzieren, Schulden tilgen oder andere finanzielle Bedürfnisse decken möchte.

  3. Anreiz für Aktionäre: Da der Bezugspreis in der Regel unter dem aktuellen Marktpreis liegt, haben Aktionäre einen finanziellen Anreiz, ihre Bezugsrechte auszuüben.

Beispiel für die Ausübung von Bezugsrechten

Ein Unternehmen plant eine Kapitalerhöhung und gibt Bezugsrechte im Verhältnis 1:5 aus, das heißt, für jede fünf gehaltenen Aktien kann ein Aktionär eine neue Aktie zum Bezugspreis von 40 Euro erwerben. Ein Aktionär, der 100 Aktien besitzt, erhält somit 20 Bezugsrechte. Der Aktionär kann diese Rechte nutzen, um 20 neue Aktien zu 40 Euro pro Aktie zu kaufen, oder er kann die Bezugsrechte an der Börse verkaufen.

Berechnung des Werts eines Bezugsrechts

Der Wert eines Bezugsrechts kann anhand der Differenz zwischen dem aktuellen Aktienkurs und dem Bezugspreis, unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses, berechnet werden. Die Formel lautet:

\[ \text{Wert des Bezugsrechts} = \frac{\text{Aktienkurs} - \text{Bezugspreis}}{\text{Anzahl der bestehenden Aktien je neues Aktie} + 1} \]

Beispiel: Wenn der aktuelle Aktienkurs 50 Euro beträgt und der Bezugspreis 40 Euro ist, bei einem Bezugsverhältnis von 1:5, ergibt sich:

\[ \text{Wert des Bezugsrechts} = \frac{50 - 40}{5 + 1} = \frac{10}{6} \approx 1,67 \text{ Euro} \]

Fazit

Das Bezugsrecht ist ein essenzielles Instrument im Rahmen von Kapitalerhöhungen, das bestehende Aktionäre vor der Verwässerung ihrer Anteile schützt und ihnen die Möglichkeit gibt, neue Aktien zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Es bietet Unternehmen eine effektive Methode zur Kapitalbeschaffung, während es den Aktionären gleichzeitig einen finanziellen Anreiz bietet, ihre Bezugsrechte auszuüben oder zu handeln. Durch die Ausübung oder den Verkauf ihrer Bezugsrechte können Aktionäre ihre Investitionen optimal steuern und ihre Beteiligungen am Unternehmen anpassen.