Ausübungsanzeige Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Außerordentlicher Aufwand Nächster Begriff: Auszahlungsplan
Wesentlicher Bestandteil der Optionsausübung
Die Ausübungsanzeige ist ein wichtiger Begriff im Bereich der Finanzderivate, insbesondere bei Optionen. Sie bezeichnet die formelle Mitteilung eines Optionsinhabers an den Optionsgeber oder die Clearingstelle, dass er von seinem Recht, die Option auszuüben, Gebrauch machen möchte. Diese Anzeige ist der erste Schritt im Prozess der Ausübung einer Option, durch den der Optionsinhaber den Kauf oder Verkauf des zugrunde liegenden Vermögenswertes zu den im Optionsvertrag festgelegten Bedingungen einleitet.
Definition und Bedeutung
Ausübungsanzeige (englisch: Exercise Notice) ist die offizielle Erklärung des Inhabers einer Option, sein Recht auf den Kauf (bei Call-Optionen) oder Verkauf (bei Put-Optionen) des Basiswerts zu einem festgelegten Preis (Ausübungspreis oder Strike-Preis) wahrzunehmen. Diese Anzeige muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums und in einer festgelegten Form erfolgen, um gültig zu sein.
Die Ausübungsanzeige ist von zentraler Bedeutung, weil sie den formellen Beginn des Prozesses der Optionsausübung markiert und sicherstellt, dass alle Parteien rechtzeitig über die Absicht des Optionsinhabers informiert sind.
Prozess der Ausübungsanzeige
Der Prozess der Ausübungsanzeige umfasst mehrere Schritte:
- Mitteilung des Optionsinhabers: Der Optionsinhaber informiert seinen Broker oder die Clearingstelle darüber, dass er seine Option ausüben möchte. Dies kann durch Ausfüllen eines speziellen Formulars oder durch eine elektronische Mitteilung erfolgen.
- Überprüfung und Weiterleitung: Der Broker überprüft die Ausübungsanzeige und leitet sie an die entsprechende Clearingstelle oder den Optionsgeber weiter.
- Abwicklung: Nach Erhalt der Ausübungsanzeige wird der Abwicklungsprozess eingeleitet, der entweder die physische Lieferung des Basiswerts oder einen Barausgleich umfasst.
Fristen und Anforderungen
Die Ausübungsanzeige muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen, die im Optionsvertrag festgelegt sind. Bei amerikanischen Optionen kann die Ausübung jederzeit während der Laufzeit erfolgen, bei europäischen Optionen nur am Verfallstag. Es ist wichtig, dass der Optionsinhaber die spezifischen Fristen und Anforderungen kennt, um sicherzustellen, dass seine Ausübungsanzeige gültig ist.
Beispiele für die Ausübungsanzeige
- Call-Option auf Aktien: Ein Anleger besitzt eine Call-Option auf eine Aktie mit einem Ausübungspreis von 50 Euro. Wenn der aktuelle Marktpreis der Aktie auf 60 Euro steigt, kann der Anleger eine Ausübungsanzeige einreichen, um die Aktie zum günstigeren Preis von 50 Euro zu erwerben.
- Put-Option auf Aktien: Ein Anleger besitzt eine Put-Option auf eine Aktie mit einem Ausübungspreis von 70 Euro. Fällt der Marktpreis der Aktie auf 60 Euro, kann der Anleger eine Ausübungsanzeige einreichen, um die Aktie zum höheren Preis von 70 Euro zu verkaufen.
Unterschiede in der Abwicklung
Je nach Art der Option und den Vertragsbedingungen kann die Abwicklung der Ausübungsanzeige unterschiedlich erfolgen:
- Physische Lieferung: Der Basiswert wird tatsächlich geliefert und die entsprechende Zahlung erfolgt.
- Barausgleich: Statt der physischen Lieferung wird die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem aktuellen Marktpreis in bar ausgeglichen.
Fazit
Die Ausübungsanzeige ist ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses der Optionsausübung. Sie ermöglicht es dem Optionsinhaber, formell seinen Wunsch zu kommunizieren, die Rechte aus dem Optionsvertrag wahrzunehmen. Durch die Ausübungsanzeige wird der Abwicklungsprozess eingeleitet, der entweder zur physischen Lieferung des Basiswerts oder zu einem Barausgleich führt. Es ist wichtig, dass der Optionsinhaber die Fristen und formalen Anforderungen für die Ausübungsanzeige einhält, um sicherzustellen, dass seine Rechte ordnungsgemäß ausgeübt werden können.