Abgeltungssteuer Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Abgeld Nächster Begriff: Arnold Bergstraesser Institut (ABI)
Ein zentraler Begriff der Kapitalertragsbesteuerung
Die Abgeltungssteuer ist eine spezielle Form der Besteuerung von Kapitalerträgen. Sie wurde in Deutschland am 1. Januar 2009 eingeführt, um die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Ziel der Abgeltungssteuer ist es, die Steuererhebung effizienter zu gestalten und Steuerhinterziehung zu reduzieren.
Definition und Funktionsweise
- Definition: Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird. Dazu zählen Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen und ähnliche Einkünfte.
- Steuersatz: Der einheitliche Steuersatz beträgt 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), was effektiv zu einer Steuerbelastung von etwa 26,375 Prozent führt.
- Quellensteuer: Die Abgeltungssteuer wird direkt an der Quelle, das heißt bei der Bank oder dem Finanzinstitut, das die Kapitalerträge auszahlt, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dies erleichtert die Steuererhebung und verringert den administrativen Aufwand für den Steuerpflichtigen.
Besteuerung von Kapitalerträgen
- Zinsen: Erträge aus Sparbüchern, Festgeldkonten und Anleihen unterliegen der Abgeltungssteuer.
- Dividenden: Ausschüttungen von Aktiengesellschaften und anderen Kapitalgesellschaften werden ebenfalls mit der Abgeltungssteuer belegt.
- Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, Investmentfonds und anderen Wertpapieren fallen unter die Abgeltungssteuer.
- Andere Kapitalerträge: Auch Erträge aus Zertifikaten, Optionsscheinen und anderen Finanzprodukten sind abgeltungssteuerpflichtig.
Freibeträge und Freistellungsaufträge
- Sparer-Pauschbetrag: Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf einen Sparer-Pauschbetrag, der derzeit 801 Euro pro Jahr für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete beträgt. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei.
- Freistellungsauftrag: Um den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen, kann der Steuerpflichtige bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag stellen. Die Bank berücksichtigt dann den Freibetrag bei der Berechnung der Abgeltungssteuer.
Steuerliche Behandlung im Detail
- Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Dies geschieht in der Regel automatisch durch die Bank, bei der die Kapitalanlagen gehalten werden.
- Günstigerprüfung: Wenn der individuelle Einkommensteuersatz eines Steuerpflichtigen unter dem Satz der Abgeltungssteuer liegt, kann er im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall werden die Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert.
- Kirchensteuer: Die Kirchensteuer wird zusätzlich zur Abgeltungssteuer erhoben, wenn der Steuerpflichtige einer Religionsgemeinschaft angehört, die Kirchensteuer erhebt. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungssteuer.
Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer
Vorteile:
- Vereinfachung: Die Abgeltungssteuer vereinfacht die Besteuerung von Kapitalerträgen, da die Steuer direkt an der Quelle einbehalten wird.
- Steuertransparenz: Durch die einheitliche Besteuerung wird die Steuerlast für Kapitalerträge klar und transparent.
- Verwaltungsentlastung: Die automatische Einbehaltung der Steuer entlastet sowohl die Steuerpflichtigen als auch die Finanzverwaltung.
Nachteile:
- Pauschalierung: Die Abgeltungssteuer berücksichtigt nicht die individuelle Leistungsfähigkeit, da sie einen einheitlichen Steuersatz anwendet, unabhängig vom Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen.
- Keine Berücksichtigung der Inflationsrate: Die Abgeltungssteuer wird auf den nominalen Gewinn erhoben, ohne die Inflationsrate zu berücksichtigen, was zu einer höheren effektiven Steuerlast führen kann.
- Begrenzte Verlustverrechnung: Die Verlustverrechnung ist auf Kapitalerträge beschränkt und kann nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
Fazit
Die Abgeltungssteuer ist ein zentraler Bestandteil der Kapitalertragsbesteuerung in Deutschland. Sie zielt darauf ab, die Steuererhebung zu vereinfachen und Steuerhinterziehung zu reduzieren, indem sie die Steuer direkt an der Quelle einbehält. Trotz ihrer Vorteile, wie der Verwaltungsvereinfachung und der Klarheit, bringt die Abgeltungssteuer auch Nachteile mit sich, insbesondere in Bezug auf die fehlende Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit und Inflation. Steuerpflichtige sollten die Regelungen zur Abgeltungssteuer, einschließlich Freibeträgen und Verlustverrechnungsmöglichkeiten, genau kennen, um ihre Steuerlast optimal zu gestalten.